- künden
- kün|den ['kʏndn̩], kündete, gekündet <itr.; hat (geh.):
von etwas Zeugnis ablegen, (etwas) beweisen:die Inschriften künden von vergangenen Zeiten; versunkene Paläste künden von ihrem Reichtum.
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kụ̈n|den 〈V. tr.; hat〉1. 〈veraltet; noch geh.〉1.1 feierlich mitteilen1.2 auf etw. hinweisen, anzeigen, von etw. Zeugnis, Nachricht, Kunde geben2. 〈schweiz.〉 (auf)kündigen● diese Ereignisse \künden bevorstehende Not; diese prächtigen Fassaden \künden vom Reichtum der Stadt im Mittelalter; jmdm. die Freundschaft \künden [<ahd. kundan „bekanntmachen, anzeigen“; → kund]* * *
1. (geh.)den Gefangenen die Freiheit k.;diese Zeichen künden Unglück;c) von etw. Kunde, Nachricht geben:die Inschriften künden von vergangenen Zeiten.2. (bes. schweiz.) kündigen.* * *
kụ̈n|den <sw. V.; hat [mhd. künden, kunden, ahd. kundan = bekannt machen, (an)zeigen]: 1. (geh.) a) ↑verkünden (1 a); öffentlich mitteilen, verbreiten: den Gefangenen die Freiheit k.; die Wahrheit zu wissen, die Wahrheit zu k. ... sind Sie zu Richtern berufen (Maass, Gouffé 319); b) auf etw. ↑hindeuten (3): diese Zeichen künden Unglück; c) von etw. Kunde, Nachricht geben: die Inschriften künden von vergangenen Zeiten; Am Eingang des Geschäftshauses kündet kein Schild (verrät kein Schild etwas) von der Existenz des Organisationskomitees (Kicker 6, 1982, 56). 2. (bes. schweiz.) kündigen. ∙ 3. <k. + sich> (schweiz.) wieder von sich hören lassen, sich melden: je näher der Tag kam, um so dringlicher kam die Angst wieder: Der Grüne werde sich wieder k. (Gotthelf, Spinne 56).
Universal-Lexikon. 2012.